Präambel
Wahllokal nimmt die Integrität und Wichtigkeit der Europawahl am 9. Juni 2024 sehr ernst. Das Projekt agiert unabhängig von politischen oder gesellschaftlichen Organisationen.
Nachfolgend haben wir wichtige staatliche Ressourcen und Informationen vom Bundeswahlausschuss und dem Europäischen Parlament zusammengetragen.
Offizielle Informationen bei der Bundeswahlleiterin
Offizielle Informationen beim Europäischen Parlament
Europawahl
In Deutschland findet die zehnte Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt. Die europäischen Länder wählen gemeinsam im Zeitraum vom 6. bis zum 9. Juni 2024.
Wahlberechtigung
In Deutschland kann man wählen, wenn man 16 Jahre alt ist (aber man muss mindestens 18 Jahre alt sein, um gewählt zu werden). Man muss auch die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft haben, in Deutschland wohnen und seit mindestens drei Monaten in der EU sein. Außerdem muss man sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn man ein EU-Bürger ist.
Stimmen
Jeder hat eine Stimme.
Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht über die Briefwahl ausüben. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 18 Uhr vor der Wahl beantragt werden. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.